§ 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko (§615)

Bei Annahmeverzug oder Betriebsrisiko: Arbeitnehmer erhält Vergütung ohne Nachleistung, abzüglich Ersparnis und anderweitigen Erwerbs. §615 BGB.

Amtlicher Text § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Der Paragraph regelt zwei Fälle, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt, aber trotzdem die vereinbarte Vergütung verlangen kann.

Erster Fall: Der Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug. Das bedeutet, der Arbeitnehmer bietet seine Dienste an, der Arbeitgeber nimmt sie aber nicht an (z.B. weil er keine Arbeit hat oder den Arbeitnehmer wegschickt). Der Arbeitnehmer muss dann nicht nacharbeiten, bekommt aber den Lohn. Allerdings muss er sich anrechnen lassen, was er durch die Nichtarbeit gespart hat (z.B. Fahrtkosten) und was er durch eine andere Arbeit verdient hat oder böswillig nicht verdient hat.

Zweiter Fall: Das Betriebsrisiko. Wenn der Arbeitgeber das Risiko eines Arbeitsausfalls trägt (z.B. wegen Maschinenstillstands, Schlechtwetter oder Auftragsmangels), gilt dasselbe. Der Arbeitnehmer bekommt den Lohn, ohne die ausgefallene Arbeit nachholen zu müssen, abzüglich Ersparnisse und anderweitigen Erwerbs.

Wann sie gilt

  • Ein Arbeitnehmer erscheint pünktlich zur Arbeit, der Arbeitgeber schickt ihn wegen Auftragsmangels wieder nach Hause.
  • Die Produktionshalle fällt wegen eines Stromausfalls aus – der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko.
  • Während der Kündigungsfrist weigert sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer arbeiten zu lassen.
  • Ein Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Dienste an, der Arbeitgeber ignoriert ihn.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Wenn der Arbeitnehmer selbst krank ist – das regelt § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung) oder das Entgeltfortzahlungsgesetz.
  • Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert (z.B. Streik) – dann liegt kein Annahmeverzug des Arbeitgebers vor.
  • Wenn der Arbeitgeber den Vertrag kündigt – die Vergütungspflicht endet mit der Kündigung (siehe §§ 620 ff.).

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB