Besitzdiener: Nur der andere ist Besitzer § 855
§ 855 BGB: Wer in Haushalt oder Erwerbsgeschäft eines anderen handelt und Weisungen folgt, ist Besitzdiener; nur der andere ist Besitzer.
Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Nach § 855 BGB ist ein Besitzdiener, wer eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder einem ähnlichen Verhältnis tatsächlich beherrscht und dabei Weisungen des anderen folgen muss. Das Gesetz spricht dem Besitzdiener den Besitz ab: Nur der andere, für den er handelt, ist Besitzer.
Typische Beispiele sind Angestellte im Laden, Hausangestellte oder Fahrer eines Unternehmens. Sie haben die tatsächliche Gewalt über die Sachen, sind aber nicht Besitzer; der Arbeitgeber oder Haushaltsvorstand bleibt Besitzer.
Die Vorschrift regelt nur den Besitz, nicht das Eigentum. Ob der Besitzdiener Eigentümer wird, ist eine andere Frage. Auch der Besitzschutz für den Besitzdiener selbst ist in § 860 BGB geregelt.
Wann sie gilt
- Ein Verkäufer in einem Geschäft hat die tatsächliche Gewalt über die Ware; der Geschäftsinhaber ist Besitzer.
- Ein Hausangestellter, der die Einrichtung pflegt, ist Besitzdiener; der Haushaltsvorstand ist Besitzer.
- Ein LKW-Fahrer, der für ein Unternehmen fährt, ist Besitzdiener; das Unternehmen ist Besitzer der Ladung.
- Ein Praktikant im Büro, der Weisungen folgt, ist Besitzdiener; der Arbeitgeber ist Besitzer.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Dass der Besitzdiener selbst Besitzer ist und damit Besitzschutz hat (das ist falsch; Besitzschutz für den Besitzdiener in § 860).
- Dass die Vorschrift das Eigentum regelt (sie regelt nur den Besitz).
- Dass jeder Arbeitnehmer automatisch Besitzdiener ist (nur wenn er in Haushalt oder Erwerbsgeschäft des Arbeitgebers tätig ist und Weisungen folgt).
- Dass die Vorschrift auf selbstständige Dienstleister anwendbar ist (nein, sie sind nicht in einem ähnlichen Verhältnis).
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 855 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.