Beendigung des Besitzes § 856
§ 856 BGB: Besitz endet durch Aufgabe oder Verlust der tatsächlichen Gewalt. Vorübergehende Hindernisse (z.B. Urlaub) beenden den Besitz nicht.
- (1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.
- (2) Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Besitz im Sinne des BGB bedeutet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. § 856 bestimmt, wann diese Herrschaft endet.
Die Herrschaft endet, wenn der Besitzer die Sache selbst aufgibt (z.B. wegwirft) oder sie auf andere Weise verliert (z.B. gestohlen wird). Allerdings beendet eine vorübergehende Verhinderung der Ausübung der Gewalt den Besitz nicht. Wer beispielsweise im Urlaub ist, kann seine Wohnung vorübergehend nicht nutzen, verliert aber den Besitz nicht.
Wann sie gilt
- Sie lassen Ihre Tasche im Café liegen und gehen weg – Aufgabe der tatsächlichen Gewalt.
- Ihr Fahrrad wird gestohlen – Verlust der tatsächlichen Gewalt.
- Sie sind für drei Wochen im Krankenhaus und können Ihre Wohnung nicht betreten – vorübergehende Verhinderung, Besitz bleibt bestehen.
- Sie werfen ein altes Möbelstück auf den Sperrmüll – Aufgabe der tatsächlichen Gewalt.
- Ihr Auto wird abgeschleppt, weil Sie falsch parken, aber Sie wissen, wo es ist und können es abholen – vorübergehende Verhinderung, Besitz bleibt.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- § 856 regelt nicht, wie Besitz erworben wird – das ist in § 854 geregelt.
- Es regelt nicht, wann Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wird – dafür ist § 858 zuständig.
- Es regelt nicht, ob Ansprüche aus Besitzentziehung bestehen – diese finden sich in § 861.
- Es regelt nicht, ob Besitz vererbt wird – das ist in § 857 geregelt.
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