§ 1155 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Schutz durch Brief und beglaubigte Abtretung § 1155

Wer den Hypothekenbrief und beglaubigte Abtretungen besitzt, genießt wie ein im Grundbuch Eingetragener den öffentlichen Glauben nach § 1155 BGB.

Amtlicher Text § 1155 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlicher Überweisungsbeschluss und das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer kraft Gesetzes erfolgten Übertragung der Forderung.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Bei einer Briefhypothek muss eine Übertragung der Forderung nicht zwingend im Grundbuch eingetragen werden. Besitzt jemand den Hypothekenbrief und kann eine lückenlose Kette von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen vorweisen, die auf den im Grundbuch eingetragenen Gläubiger zurückgeht, gilt diese Person als berechtigt.

Durch diese geschlossene Nachweiskette finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 entsprechende Anwendung. Ein Erwerber wird geschützt, als wäre der Briefbesitzer selbst als Gläubiger im Grundbuch eingetragen.

Ein gerichtlicher Überweisungsbeschluss oder das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer gesetzlichen Übertragung stehen einer beglaubigten Abtretungserklärung rechtlich gleich.

Wann sie gilt

  • Ein Käufer erwirbt eine Briefhypothek von einem Zwischenerwerber, der nicht im Grundbuch steht, aber eine beglaubigte Abtretungserklärung des eingetragenen Gläubigers vorlegt.
  • Eine Bank übernimmt ein Portfolio und prüft die geschlossene Kette öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen zusammen mit den übergebenen Hypothekenbriefen.
  • Ein Gläubiger weist seine Berechtigung an einer Hypothek durch den Hypothekenbrief und einen gerichtlichen Überweisungsbeschluss nach.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Der Erwerb einer Hypothekenforderung bei einfacher schriftlicher Abtretung ohne öffentliche Beglaubigung der Erklärungen.
  • Einwendungen des Grundstückeigentümers gegen die Hypothek gegenüber dem neuen Gläubiger.
  • Die Voraussetzungen für die eigentliche Übertragung der Forderung und der dazugehörigen Hypothek.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1155 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB