Anwendbare Vorschriften für die Rentenschuld § 1200
§ 1200 BGB verweist für wiederkehrende Leistungen einer Rentenschuld auf Hypothekenzinsen und für die Ablösungssumme auf das Grundschuldkapital.
- (1) Auf die einzelnen Leistungen finden die für Hypothekenzinsen, auf die Ablösungssumme finden die für ein Grundschuldkapital geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
- (2) Die Zahlung der Ablösungssumme an den Gläubiger hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung des Kapitals einer Grundschuld.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Regelung verbindet das Recht der Rentenschuld mit den allgemeinen Vorschriften über Hypotheken und Grundschulden. Wer eine Rentenschuld als Grundpfandrecht auf seinem Grundstück eingetragen hat, leistet in der Regel wiederkehrende Zahlungen anstelle einer einmaligen Kapitalschuld.
Für die einzelnen wiederkehrenden Rentenzahlungen gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Hypothekenzinsen. Wenn stattdessen eine Ablösungssumme gezahlt wird, um das Recht vollständig abzulösen, finden die Regelungen für das Grundschuldkapital Anwendung. Die Zahlung dieser Summe an den Gläubiger erfüllt die Schuld mit derselben rechtlichen Wirkung wie die Tilgung einer Grundschuld.
Wann sie gilt
- Ein Grundstückseigentümer zahlt die vereinbarte wiederkehrende Rente an den Gläubiger und stützt sich bei verspäteter Zahlung auf die Vorschriften für Hypothekenzinsen.
- Der Eigentümer überweist die Ablösungssumme an den Gläubiger, um die Belastung des Grundstücks wie bei einer Grundschuld aufzuheben.
- Der Gläubiger einer Rentenschuld macht Verzugsschäden wegen nicht gezahlter Einzelleistungen nach den Regeln für Hypothekenzinsen geltend.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die konkrete Höhe der monatlichen Rente oder der Ablösungssumme; diese richtet sich nach der Vereinbarung und dem Grundbucheintrag.
- Voraussetzungen und Fristen für die Kündigung der Rentenschuld.
- Verpfändungen von beweglichen Sachen oder Forderungen.
Verwandte Paragraphen
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1200 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.