Pflicht zur Erwerbstätigkeit nach Scheidung § 1574
Nach einer Scheidung müssen Ex-Ehegatten grundsätzlich selbst arbeiten. Die Arbeit muss Ausbildung, Alter und Gesundheit entsprechen (§ 1574 BGB).
- (1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
- (2) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen.
- (3) Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist, obliegt es dem geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Nach einer Scheidung gilt der Grundsatz, dass geschiedene Ehegatten für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen müssen. Diese Regelung legt fest, welche Arbeit einem geschiedenen Ehegatten zuzumuten ist, bevor ein Anspruch auf Unterhalt entsteht.
Eine Erwerbstätigkeit ist angemessen, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, der früheren Berufserfahrung sowie dem Alter und dem Gesundheitszustand entspricht. Unbillige Härten werden unter Berücksichtigung der Ehedauer und von Kindererziehungszeiten vermieden.
Reicht die eigene Qualifikation nicht aus, obliegt dem geschiedenen Ehegatten eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung, falls ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist.
Wann sie gilt
- Ein geschiedener Ehegatte soll nach der Kinderbetreuung wieder in seinen früher ausgeübten Beruf zurückkehren.
- Eine geschiedene Person absolviert eine Umschulung, weil ohne neue Qualifikation keine angemessene Stelle erreichbar ist.
- Ein geschiedener Ehegatte prüft, ob wegen seines Alters oder seiner Gesundheit eine Vollzeitarbeit zumutbar ist.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes, die vorrangig geregelt sind.
- Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder sonstiger Gebrechen.
- Die finanzielle Berechnung der Unterhaltshöhe und der Leistungsfähigkeit.
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