Folgen der Anfechtung der Vaterschaft § 1599
Wird die Vaterschaft gerichtlich erfolgreich angefochten, entfällt sie rückwirkend ab der Geburt des Kindes. Die Mutterschaft ist hingegen unanfechtbar.
- (1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes.
- (2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift bestimmt die rechtliche Folge, wenn eine Vaterschaft gerichtlich angefochten wird. Stellt das Familiengericht rechtskräftig fest, dass der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater ist, entfällt seine Vaterschaft rückwirkend ab der Geburt des Kindes.
Dies betrifft Fälle, in denen die Vaterschaft auf der Ehe mit der Mutter, einer Anerkennung oder der Auflösung der Ehe durch Tod beruhte. Durch das Urteil gilt der Mann juristisch ab dem Tag der Geburt so, als wäre er niemals der Vater des Kindes gewesen.
Zudem stellt die Regelung ausdrücklich klar, dass die Mutterschaft unanfechtbar ist. Die rechtliche Stellung der Frau, die das Kind geboren hat, kann durch kein Anfechtungsverfahren beseitigt werden.
Wann sie gilt
- Ein Ehemann erfährt, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, und erreicht vor dem Familiengericht den rückwirkenden Wegfall seiner Vaterschaft ab Geburt.
- Eine Mutter lässt die rechtliche Vaterschaft des Mannes, der das Kind anerkannt hatte, gerichtlich anfechten, da ein Test dessen leibliche Vaterschaft ausschließt.
- Ein Kind ficht die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes seiner Mutter gerichtlich an, woraufhin dessen Vaterstellung rückwirkend erlischt.
- Jemand versucht vor Gericht anzufechten, dass die Frau, die das Kind geboren hat, dessen rechtliche Mutter ist.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Voraussetzungen, Fristen und Personenberechtigungen für die Anfechtung der Vaterschaft.
- Der Anspruch auf Durchsetzung einer genetischen Abstammungsuntersuchung zur reinen Klärung der Vaterschaft.
- Die gerichtliche Feststellung eines anderen Mannes als rechtlicher Vater des Kindes.
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