Erbfolge der Abkömmlinge des Erblassers § 1924
§ 1924 BGB regelt das gesetzliche Erbrecht der Abkömmlinge. Kinder erben zu gleichen Teilen; lebende Kinder schließen ihre eigenen Kinder von der Erbfolge aus.
- (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
- (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
- (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
- (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person unter ihren direkten Nachkommen aufgeteilt wird, wenn kein Testament vorliegt. Direkte Nachkommen sind Kinder, Enkel, Urenkel und weitere Verwandte in gerader absteigender Linie.
Mehrere Kinder erben untereinander zu gleichen Teilen. Ein noch lebendes Kind schließt dabei seine eigenen Kinder und Enkel von der Erbfolge aus. Sollte ein Kind bereits vor der verstorbenen Person gestorben sein, treten dessen eigene Kinder an seine Stelle und teilen sich den Anteil des verstorbenen Elternteils.
Wann sie gilt
- Ein Vater stirbt ohne Testament und hinterlässt eine Tochter und einen Sohn, die das Vermögen unter sich aufteilen.
- Eine Mutter stirbt; ihr lebendes Kind erbt alles, während die Enkelkinder dieses Kindes leer ausgehen.
- Ein Großvater hinterlässt eine Tochter sowie die Kinder eines bereits verstorbenen Sohnes.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners.
- Die Erbfolge von Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen.
- Situationen, in denen ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
Verwandte Paragraphen
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1924 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.