§ 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fiskus als Erbe bei erfolgloser Suche § 1964

Kann kein Erbe ermittelt werden, stellt das Nachlassgericht fest, dass kein anderer Erbe als der Fiskus existiert. Dies begründet die Erbvermutung.

Amtlicher Text § 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.
  • (2) Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe sei.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Bleibt die Suche nach Erben einer verstorbenen Person innerhalb einer angemessenen Zeit erfolglos, stellt das Nachlassgericht förmlich fest, dass kein anderer Erbe als der Staat vorhanden ist. Mit dem Begriff Fiskus ist die Staatskasse beziehungsweise der Staat als gesetzlicher Erbe gemeint.

Diese gerichtliche Feststellung begründet die gesetzliche Vermutung, dass der Fiskus der Erbe ist. Es handelt sich um eine Vermutung, die widerlegt werden kann, wenn sich später doch noch ein berechtigter Erbe meldet.

Wann sie gilt

  • Ein Nachlassgericht findet nach dem Tod einer alleinstehenden Person trotz Nachforschungen keine Verwandten.
  • Sämtliche bekannten Verwandten einer verstorbenen Person haben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen.
  • Ein Nachlassgläubiger möchte eine Forderung geltend machen, aber es ist kein privater Erbe auffindbar.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Rechtsstellung des Fiskus vor der gerichtlichen Feststellung.
  • Die Sicherung des Nachlasses durch einen Nachlasspfleger während der Erbensuche.
  • Die Voraussetzungen und Fristen für eine Erbausschlagung durch Angehörige.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB