Bestimmung des Erbenkreises bei Personengruppen § 2071
Wer im Testament als Gruppe oder Angestellter bedacht wird, ist im Zweifel derjenige, der beim Erbfall dazu gehört. § 2071 BGB regelt den Stichtag.
Hat der Erblasser ohne nähere Bestimmung eine Klasse von Personen oder Personen bedacht, die zu ihm in einem Dienst- oder Geschäftsverhältnis stehen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass diejenigen bedacht sind, welche zur Zeit des Erbfalls der bezeichneten Klasse angehören oder in dem bezeichneten Verhältnis stehen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Hinterlässt jemand im Testament einer bestimmten Gruppe von Menschen oder seinen Angestellten ein Vermächtnis, ohne einzelne Namen zu nennen, entsteht nach dem Tod oft Streit darüber, wer genau begünstigt ist. Diese Vorschrift klärt für solche Fälle, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, um die berechtigten Personen zu ermitteln.
Entscheidend ist im Zweifel der Moment des Erbfalls, also der Todestag der verstorbenen Person. Wer zu diesem Zeitpunkt der genannten Gruppe angehört oder im entsprechenden Dienst- oder Geschäftsverhältnis steht, gilt als bedacht. Personen, die das Unternehmen vorher verlassen haben oder erst nach dem Todeseintritt dazustoßen, bleiben unberücksichtigt.
Die Vorschrift ist eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle. Sie greift nur dann, wenn sich aus dem Testament kein anderer Wille der verstorbenen Person ergibt. Hat der Erblasser im Text ausdrücklich frühere Angestellte namentlich benannt oder eingegrenzt, geht dieser Wille vor.
Wann sie gilt
- Ein Erblasser vermacht im Testament allen seinen Pflegekräften einen Geldbetrag, ohne konkrete Namen zu nennen.
- In einem Testament wird ein Vermächtnis zugunsten aller Mitarbeiter der eigenen Anwaltskanzlei ausgesetzt.
- Der Verstorbene bedenkt die Mitglieder seines Stammtisches, deren Zusammensetzung sich über die Jahre verändert hat.
- Eine Unternehmerin setzt im Testament die Auszubildenden ihres Betriebs als Begünstigte ein.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Unklare oder mehrdeutige Bezeichnungen von einzelnen Personen ohne Gruppenbezug.
- Der gesetzliche Erbteil von Verwandten oder Kindern der verstorbenen Person.
- Zuwendungen an verarmte oder bedürftige Personen im Allgemeinen.
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