§ 2132 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung – § 2132 BGB

§ 2132 BGB: Der Vorerbe haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung von Erbschaftssachen durch ordnungsmäßige Benutzung. Normale Abnutzung ist nicht zu vertreten.

Amtlicher Text § 2132 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Veränderungen oder Verschlechterungen von Erbschaftssachen, die durch ordnungsmäßige Benutzung herbeigeführt werden, hat der Vorerbe nicht zu vertreten.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 2132 BGB befreit den Vorerben von der Haftung für solche Veränderungen oder Verschlechterungen an Erbschaftssachen, die auf eine ordnungsmäßige Benutzung zurückgehen. Der Vorerbe muss also nicht für die gewöhnliche Abnutzung einstehen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unvermeidlich ist.

Der Begriff „ordnungsmäßige Benutzung“ orientiert sich an der Art der Sache und den Umständen. Eine Nutzung, die den Rahmen des Üblichen nicht überschreitet und die Sache nicht zweckwidrig beansprucht, ist erfasst. Der Vorerbe ist nicht verpflichtet, die Sachen ungenutzt zu lassen oder sie übermäßig zu schonen.

Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht des Vorerben nach § 2131 BGB. Während § 2131 die allgemeine Verantwortung für die Erhaltung des Nachlasses regelt, grenzt § 2132 die Haftung für Folgen normaler Nutzung aus. Der Nacherbe kann daher keine Ersatzansprüche wegen bloßer Abnutzung geltend machen.

Wann sie gilt

  • Der Vorerbe bewohnt das geerbte Haus und nutzt die Einrichtung. Die Polster der Möbel verschleißen durch tägliches Sitzen.
  • Der Vorerbe fährt das geerbte Fahrzeug für alltägliche Fahrten. Der Reifenabrieb und der Motorverschleiß sind normale Abnutzung.
  • Der Vorerbe trägt die geerbte Kleidung regelmäßig. Mit der Zeit verblassen Farben und der Stoff nutzt ab.
  • Der Vorerbe benutzt den geerbten Rasenmäher, um den Garten zu pflegen. Die Klingen werden stumpf und müssen nachgeschliffen werden.
  • Der Vorerbe liest die geerbten Bücher. Die Seiten werden wellig und der Einband zeigt Gebrauchsspuren.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung, wie das Fallenlassen eines Gegenstands oder falsche Lagerung.
  • Vorsätzliche Zerstörung oder mutwillige Beschädigung.
  • Veränderungen, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, etwa Umbauten oder Renovierungen.
  • Verlust von Erbschaftssachen (Abhandenkommen wird nicht von § 2132 erfasst).

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