Form des Erbvertrags – § 2276 BGB
Form des Erbvertrags: notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile. Bei Verbindung mit Ehevertrag genügt die Form des Ehevertrags.
- (1) Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Die Vorschriften des § 2231 Nr. 1 und der §§ 2232, 2233 sind anzuwenden; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt, gilt für jeden der Vertragschließenden.
- (2) Für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten oder zwischen Verlobten, der mit einem Ehevertrag in derselben Urkunde verbunden wird, genügt die für den Ehevertrag vorgeschriebene Form.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Ein Erbvertrag muss zwingend zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dabei müssen beide Vertragsteile gleichzeitig anwesend sein. Für die Beurkundung gelten die gleichen Formvorschriften wie für ein notarielles Testament (§§2232, 2233 BGB), wobei jeder Vertragschließende wie ein Erblasser behandelt wird. Ein eigenhändiger Erbvertrag oder eine notarielle Beurkundung ohne gemeinsame Anwesenheit ist unwirksam.
Eine Ausnahme besteht für Ehegatten und Verlobte: Wenn sie den Erbvertrag mit einem Ehevertrag in derselben Urkunde verbinden, genügt die für den Ehevertrag vorgeschriebene Form. Das bedeutet, dass die besonderen Anforderungen der §§2231 Nr.1, 2232, 2233 insoweit nicht eingehalten werden müssen; die Form des Ehevertrags (ebenfalls notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit) reicht aus.
Wann sie gilt
- Ein kinderloses Ehepaar möchte sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und geht gemeinsam zum Notar.
- Ein Verlobtenpaar plant die Hochzeit und will gleichzeitig den Erbvertrag und den Ehevertrag in einer Urkunde regeln.
- Ein alleinstehender Erblasser und sein Neffe wollen einen Erbvertrag schließen, bei dem der Neffe Erbe wird – sie müssen beide zum Notar.
- Zwei Geschwister möchten einen Erbvertrag über den Nachlass ihrer Eltern abschließen – auch hier Notarzwang.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Möglichkeit, einen Erbvertrag mündlich oder handschriftlich zu errichten (der §2276 schließt das aus, aber manche glauben fälschlich, es ginge wie bei einem eigenhändigen Testament).
- Die Frage, ob ein Erbvertrag durch einen Vertreter geschlossen werden kann (das regelt eine andere Vorschrift).
- Die inhaltlichen Grenzen, welche Verfügungen in einem Erbvertrag zulässig sind (diese werden in anderen Paragrafen des BGB behandelt).
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