§ 2322 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kürzung von Vermächtnissen bei Ausschlagung § 2322

Schlägt ein Pflichtteilsberechtigter ab, kann der Begünstigte der Ausschlagung Vermächtnisse oder Auflagen kürzen, um die Pflichtteilslast zu decken.

Amtlicher Text § 2322 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ist eine von dem Pflichtteilsberechtigten ausgeschlagene Erbschaft oder ein von ihm ausgeschlagenes Vermächtnis mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann derjenige, welchem die Ausschlagung zustatten kommt, das Vermächtnis oder die Auflage soweit kürzen, dass ihm der zur Deckung der Pflichtteilslast erforderliche Betrag verbleibt.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Schlägt eine pflichtteilsberechtigte Person eine Erbschaft oder ein Vermächtnis aus, um stattdessen den Pflichtteil zu verlangen, entsteht eine Pflichtteilslast.

War die ausgeschlagene Zuwendung mit einem Vermächtnis oder einer Auflage zugunsten einer dritten Person belastet, stünde die durch die Ausschlagung begünstigte Person ohne Sonderregelung vor einer doppelten Belastung: Sie müsste den Pflichtteil auszahlen und zugleich das Vermächtnis oder die Auflage in vollem Umfang erfüllen.

§ 2322 gibt der durch die Ausschlagung begünstigten Person das Recht, das verbliebene Vermächtnis oder die Auflage so weit zu kürzen, dass ihr der Betrag verbleibt, der zur Erfüllung der Pflichtteilslast benötigt wird.

Wann sie gilt

  • Ein Sohn schlägt ein zugewandtes Grundstück ab, das mit einem Vermächtnis zugunsten der Tante beschwert war, um den Pflichtteil zu fordern; der Erbe kürzt das Vermächtnis der Tante zur Deckung der Pflichtteilslast.
  • Eine Tochter schlägt ihr Erbe ab, aus dem sie laut Testament monatlich Geld an einen Verein leisten sollte; der Nacherbe kürzt diese Auflage um den Betrag, den er für ihren Pflichtteil aufbringen muss.
  • Ein Ehegatte schlägt ein Vermächtnis ab, an dem eine Auflage zur Pflege eines Haustiers hing; der nun beschwerte Erbe kürzt die finanzielle Mittelzuweisung für die Auflage entsprechend.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Kürzung von Vermächtnissen bei einer regulären Annahme der Erbschaft ohne Ausschlagung.
  • Die allgemeine Entstehung und Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs.
  • Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 2322 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB