§ 343 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Herabsetzung einer überhöhten Vertragsstrafe § 343

Ist eine Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann das Gericht sie auf Antrag reduzieren. Nach der Zahlung ist die Herabsetzung ausgeschlossen.

Amtlicher Text § 343 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen.
  • (2) Das Gleiche gilt auch außer in den Fällen der §§ 339, 342, wenn jemand eine Strafe für den Fall verspricht, dass er eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Wenn eine vertraglich vereinbarte Strafe verwirkt ist, aber in keinem angemessenen Verhältnis zur Pflichtverletzung steht, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Herabsetzung vor. Dies setzt voraus, dass der Schuldner ausdrücklich einen Antrag auf Herabsetzung stellt und noch keine Zahlung geleistet hat.

Bei der Überprüfung der Angemessenheit wird nicht allein der finanzielle Schaden des Gläubigers berücksichtigt. Das Gericht berücksichtigt jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, wie etwa das Interesse an der Einhaltung von Ordnung, Diskretion oder Terminen.

Sobald die Strafe einmal bedingungslos entrichtet wurde, ist eine Herabsetzung nach dieser Vorschrift endgültig ausgeschlossen.

Wann sie gilt

  • Ein Handwerker überschreitet eine Fertigstellungsfrist geringfügig und der Auftraggeber verlangt eine Vertragsstrafe, die den gesamten Lohn übersteigt.
  • Ein Mieter vergisst bei der Rückgabe der Wohnung einen Schlüssel nachzumachen, woraufhin der Vermieter eine pauschale Vertragsstrafe fordert.
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter verstößt gegen eine Unterlassungserklärung und wird mit einer Strafforderung konfrontiert, die in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Vertragsstrafen, die bereits vollständig und ohne Vorbehalt bezahlt wurden.
  • Unwirksamkeit von Strafversprechen aus anderen Gründen, etwa bei Verstoß gegen die guten Sitten, geregelt in § 344.
  • Behördliche Bußgelder oder strafrechtliche Geldstrafen aus dem Strafgesetzbuch.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 343 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB