Mehrere Wiederkaufsberechtigte: gemeinsame Ausübung § 461
Mehrere Wiederkaufsberechtigte können das Recht nur gemeinsam ausüben; fällt ein Berechtigter weg, können die Übrigen das ganze Wiederkaufsrecht ausüben.
Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die übrigen berechtigt, das Wiederkaufsrecht im Ganzen auszuüben.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Wiederkaufsrecht haben (das Recht, eine verkaufte Sache zurückzukaufen), können sie es nur alle zusammen ausüben. Ein einzelner kann nicht allein kaufen.
Erlischt das Wiederkaufsrecht für einen der Berechtigten (z.B. durch Zeitablauf oder Verzicht) oder übt er es nicht aus, dürfen die übrigen Berechtigten das Recht allein ausüben – also die gesamte Sache zurückkaufen, ohne auf den Ausgeschiedenen angewiesen zu sein.
Die Vorschrift regelt nur, wann und wie das gemeinsame Recht ausgeübt werden kann, nicht, wer den Kaufpreis trägt oder wie die Berechtigten untereinander entscheiden.
Wann sie gilt
- Drei Geschwister erben von ihren Eltern ein Wiederkaufsrecht an einem Grundstück. Sie müssen sich alle einigen, wenn sie das Grundstück zurückkaufen wollen.
- Ein Ehepaar hat gemeinsam ein Wiederkaufsrecht nach einem Verkauf ihres Hauses. Nach der Scheidung verzichtet einer der Ehegatten auf sein Recht; der andere kann nun allein zurückkaufen.
- Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit zwei Gesellschaftern hat ein Wiederkaufsrecht. Einer der Gesellschafter stirbt, sein Recht erlischt; der verbleibende Gesellschafter kann das gesamte Wiederkaufsrecht ausüben.
- Fünf Freunde kaufen gemeinsam ein Haus und vereinbaren ein Wiederkaufsrecht für den Fall eines Weiterverkaufs. Einer der Freunde kündigt an, nicht zurückkaufen zu wollen – die anderen vier können das Haus trotzdem komplett erwerben.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Sie regelt nicht, wie die Berechtigten bei Meinungsverschiedenheiten untereinander vorgehen müssen (z.B. ob Mehrheitsentscheidungen reichen).
- Sie gilt nicht für das Vorkaufsrecht (Vorrang beim Kauf von einer dritten Person); das ist in den §§ 464 ff. gesondert geregelt.
- Sie sagt nichts über die Höhe des Wiederkaufspreises; dazu gibt § 460 eine Regelung für den Schätzungswert.
- Sie betrifft nicht den Fall, dass die Berechtigten nicht gemeinschaftlich, sondern jeder mit einem eigenen Anteil am Wiederkaufsrecht ausgestattet sind.
Verwandte Paragraphen
Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.
Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.
Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.
Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.
Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 461 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.