§ 625 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Fortsetzung führt zu unbefristetem Vertrag § 625

Arbeitet jemand nach Ablauf des Befristungsendes weiter und die andere Partei weiß davon, verlängert sich das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Amtlicher Text § 625 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Wenn ein befristetes Dienstverhältnis durch Zeitablauf endet, die verpflichtete Person die Arbeit aber mit Wissen der anderen Vertragspartei fortsetzt, wandelt sich das Verhältnis in einen unbefristeten Vertrag um. Dies geschieht automatisch, sofern die andere Seite der Fortsetzung nicht unverzüglich widerspricht.

Das Merkmal des Wissens setzt voraus, dass der Auftraggeber oder Arbeitgeber von der Fortführung der Tätigkeit tatsächlich Kenntnis hat. Ein Widerspruch muss ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden, sobald das Weiterarbeiten bekannt wird.

Ziel der Regelung ist Rechtssicherheit für beide Seiten. Wer die Fortsetzung der Dienstleistung wissentlich hinnimmt und nicht sofort einschreitet, akzeptiert die Entstehung eines dauerhaften Vertragsverhältnisses.

Wann sie gilt

  • Ein angestellter Buchhalter arbeitet nach Ablauf seines befristeten Vertrags am nächsten Tag ganz normal weiter, und die Geschäftsführung sieht ihn im Büro, ohne etwas zu sagen.
  • Eine freiberufliche IT-Beraterin erbringt nach dem vereinbarten Vertragsende weiterhin Betreuung für das Projekt mit Wissen des Kunden, der die Anfragen wie gewohnt weiterleitet.
  • Ein Pflegedienst betreut eine Person über den vereinbarten Endtermin hinaus weiter, worüber der Auftraggeber informiert ist und der Betreuung nicht widerspricht.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Fälle, in denen im Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag ein automatisches Fortbestehen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
  • Stillschweigende Verlängerungen von Mietverhältnissen, für die eigenständige mietrechtliche Regelungen gelten.
  • Die Bestimmung konkreter Kündigungsfristen nach der Verlängerung, welche in den allgemeinen Kündigungsvorschriften geregelt sind.

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