§ 742 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vermutung gleicher Anteile § 742

Nach § 742 BGB wird bei einer Bruchteilsgemeinschaft im Zweifel vermutet, dass jedem Teilhaber ein gleicher Anteil zusteht.

Amtlicher Text § 742 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Die Vorschrift des § 742 BGB gilt für die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 BGB). Sie bestimmt, dass im Zweifel gleiche Anteile der Teilhaber anzunehmen sind.

Das bedeutet: Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache sind und die Größe ihrer Anteile nicht festgelegt ist, wird vermutet, dass jeder den gleichen Anteil hat.

Die Vermutung kann durch eine abweichende Vereinbarung oder durch andere Umstände widerlegt werden. Die Beweislast liegt bei dem, der ungleiche Anteile geltend macht.

Wann sie gilt

  • Zwei Freunde kaufen gemeinsam ein Auto, ohne die Anteile zu vereinbaren. Bei Streit wird nach § 742 BGB vermutet, dass jeder die Hälfte hat.
  • Mehrere Geschwister erben ein Haus und teilen die Erbengemeinschaft nicht auf. Im Zweifel haben sie gleiche Anteile an dem Haus.
  • Nachbarn teilen sich einen Garten, der auf ihrem gemeinsamen Grundstück liegt. Wenn keine Nutzungsvereinbarung getroffen wurde, gilt die Vermutung gleicher Anteile.
  • Eine Gruppe von Investoren erwirbt ein Grundstück als Miteigentümer, ohne Quoten festzulegen. § 742 BGB legt nahe, dass jeder den gleichen Anteil hält.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die Regelung gilt nicht für die Auseinandersetzung der Gesellschaft (vgl. § 740b BGB).
  • Sie regelt nicht die Verteilung der Früchte oder die Nutzungsbefugnis (dazu § 743 BGB).
  • Sie betrifft nicht die Verwaltung und Benutzung der gemeinschaftlichen Sache (dazu §§ 744-745 BGB).

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 742 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB