§ 1000 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Besitzer darf Herausgabe verweigern bis Ersatz § 1000

Der Besitzer kann die Herausgabe verweigern, bis er wegen Verwendungen befriedigt wird. Ausnahme: vorsätzliche unerlaubte Handlung. § 1000 BGB.

Amtlicher Text § 1000 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Der Besitzer einer Sache kann deren Herausgabe verweigern, bis ihm die zu ersetzenden Verwendungen – also notwendige oder nützliche Ausgaben, die er für die Sache gemacht hat – erstattet werden. Dieses Zurückbehaltungsrecht gibt ihm ein Druckmittel, um seinen Ersatzanspruch durchzusetzen.

Das Recht besteht nicht, wenn der Besitzer die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung – etwa durch Diebstahl oder Betrug – erlangt hat. In diesem Fall muss er die Sache sofort herausgeben, ohne auf Ersatz warten zu können.

Die genauen Voraussetzungen, welche Verwendungen ersetzt werden, und das Verfahren zur Geltendmachung regeln die §§ 1001 bis 1003 BGB.

Wann sie gilt

  • Ein Mieter hat in der Wohnung eine neue Heizung eingebaut, die der Vermieter genehmigt hat. Nach Kündigung verlangt der Vermieter die Rückgabe der Wohnung, der Mieter verweigert die Herausgabe, bis er die Kosten für die Heizung ersetzt bekommt.
  • Ein Finder hat einen entlaufenen Hund aufgenommen und beim Tierarzt behandeln lassen. Der Eigentümer verlangt den Hund zurück, der Finder behält ihn bis zur Zahlung der Tierarztkosten.
  • Ein Käufer hat eine gebrauchte Maschine gekauft, die kurz nach Übergabe defekt war. Er repariert sie auf eigene Kosten, dann verlangt der Verkäufer die Rückgabe wegen eines Formfehlers im Kaufvertrag. Der Käufer verweigert die Herausgabe bis zur Erstattung der Reparaturkosten.
  • Ein Freund leiht sich ein Auto, macht eine teure Reparatur (z.B. neuer Motor) und behält das Auto, bis der Eigentümer die Reparaturkosten erstattet.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Manche glauben, das Zurückbehaltungsrecht gelte für jede Art von Forderung gegen den Eigentümer, etwa aus Kaufpreis oder Miete. Das ist nicht der Fall; es gilt nur für Verwendungen auf die Sache selbst.
  • Manche denken, das Recht bestehe auch, wenn der Besitzer die Sache fahrlässig beschädigt hat. Die Ausnahme betrifft jedoch nur vorsätzliche unerlaubte Handlungen, nicht Fahrlässigkeit.
  • Manche meinen, das Recht stehe auch dem Eigentümer zu, der die Sache besitzt. Das ist falsch; § 1000 gilt nur für den Besitzer, der nicht Eigentümer ist.
  • Manche verwechseln das Zurückbehaltungsrecht mit einem Pfandrecht oder einem gesetzlichen Vermieterpfandrecht. § 1000 ist ein reines Zurückbehaltungsrecht, kein Pfandrecht.

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