§ 1275 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wirkung des Pfandrechts auf den Verpflichteten § 1275

Wird ein Leistungsrecht verpfändet, gelten für das Verhältnis zwischen Pfandgläubiger und Schuldner die Regeln einer Rechtsübertragung entsprechend.

Amtlicher Text § 1275 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ist ein Recht, kraft dessen eine Leistung gefordert werden kann, Gegenstand des Pfandrechts, so finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfandgläubiger und dem Verpflichteten die Vorschriften, welche im Falle der Übertragung des Rechts für das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Verpflichteten gelten, und im Falle einer nach § 1217 Abs. 1 getroffenen gerichtlichen Anordnung die Vorschrift des § 1070 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Wenn ein Recht verpfändet wird, aus dem eine Leistung verlangt werden kann, regelt diese Vorschrift das Verhältnis zwischen dem Pfandgläubiger und der zur Leistung verpflichteten Person. Das Gesetz verweist hierfür auf die Bestimmungen, die auch im Falle einer Übertragung des Rechts für das Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem Verpflichteten gelten.

Durch diesen Verweis finden die allgemeinen Schutzvorschriften für den Schuldner Anwendung. Der Verpflichtete behält seine Einwendungen und Schutzrechte, die ihm gegenüber dem bisherigen Gläubiger zustanden, auch gegenüber dem Pfandgläubiger.

Im Falle einer gerichtlichen Anordnung nach § 1217 Abs. 1 findet zudem die Regelung des § 1070 Abs. 2 entsprechende Anwendung. Dies betrifft die Hinterlegung oder Sicherung der geschuldeten Leistung, wenn eine solche Aufbewahrung gerichtlich angeordnet wurde.

Wann sie gilt

  • Ein Handwerker verpfändet seine Forderung aus einer Reparatur, und der Auftraggeber macht Gegenansprüche wegen Mängeln geltend.
  • Ein Mieter verpfändet seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, und der Vermieter beruft sich auf offene Nebenkosten.
  • Ein Verkäufer verpfändet seinen Kaufpreisanspruch aus einem Kaufvertrag, und der Käufer fordert wegen eines Schadens Minderung.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Die formellen Voraussetzungen und Anzeigepflichten für die Bestellung des Pfandrechts.
  • Die vertragliche Aufhebung oder inhaltliche Änderung des verpfändeten Rechts durch die Parteien.
  • Die Voraussetzungen für die Befriedigung des Pfandgläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung.

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