Ausschlussgründe für die Bestellung als Vormund § 1784
Geschäftsunfähige Personen können nicht als Vormund bestellt werden. Für Minderjährige und durch Eltern Ausgeschlossene gilt dies in der Regel (§ 1784 BGB).
- (1) Nicht zum Vormund bestellt werden kann, wer geschäftsunfähig ist.
- (2) Nicht zum Vormund bestellt werden soll in der Regel eine Person, 1. die minderjährig ist, 2. für die ein Betreuer bestellt ist, sofern die Betreuung die für die Führung der Vormundschaft wesentlichen Angelegenheiten umfasst, oder für die ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 angeordnet ist, 3. die die Eltern gemäß § 1782 als Vormund ausgeschlossen haben, oder 4. die zu einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Diese Vorschrift regelt, welche Personen gesetzlich von der Übernahme einer Vormundschaft ausgeschlossen sind oder regelhaft nicht als Vormund eingesetzt werden sollen. Die Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung und Fürsorge für ein minderjähriges Kind, wenn die elterliche Sorge nicht ausgeübt werden kann.
Einen absoluten Ausschluss sieht das Gesetz für geschäftsunfähige Personen vor. Wer rechtlich nicht geschäftsfähig ist, kann keine wirksamen Rechtshandlungen vornehmen und daher auch die Vertretung eines Mündels nicht übernehmen.
Darüber hinaus nennt die Norm Regelausschlüsse. Minderjährige, Personen unter Betreuung in wesentlichen Angelegenheiten oder mit Einwilligungsvorbehalt nach § 1825, von den Eltern gemäß § 1782 ausgeschlossene Personen sowie Personen in Abhängigkeits- oder engen Beziehungen zu einer Einrichtung, in der der Mündel lebt, sollen in der Regel nicht bestellt werden.
Wann sie gilt
- Eine Großmutter soll als Vormund eingesetzt werden, ist jedoch wegen einer fortgeschrittenen Erkrankung voll geschäftsunfähig.
- Ein volljähriger Verwandter arbeitet in einer leitenden Funktion in dem Heim, in dem das Kind wohnt.
- Die verstorbenen Eltern haben vor ihrem Tod einen bestimmten Angehörigen schriftlich von der Vormundschaft ausgeschlossen.
- Eine minderjährige Schwester möchte die rechtliche Vormundschaft für ihren jüngeren Bruder übernehmen.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Die Abberufung oder Entlassung eines bereits bestellten Vormunds wegen einer Pflichtverletzung während des laufenden Amtes.
- Die Kriterien zur Auswahl des am besten geeigneten Vormunds unter mehreren rechtlich zulässigen Kandidaten.
- Die Grundvoraussetzungen, unter denen das Familiengericht überhaupt eine Vormundschaft anordnet.
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