§ 253 BGB

§ 253 BGB – Schmerzensgeld: wann es Geld für immaterielle Schäden gibt

§ 253 BGB: Für Nichtvermögensschäden gibt es Geld nur in gesetzlich bestimmten Fällen – bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung.

Amtlicher Text § 253 BGB — Deutschland
  • (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
  • (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 253 regelt, wann es Geld für etwas gibt, das kein Vermögensschaden ist. Absatz 1 stellt zunächst die Sperre auf: Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. Der Grundsatz ist also die Nichtersatzfähigkeit – Ärger, Aufregung, verlorene Zeit, gekränkte Gefühle oder der Verlust eines liebgewonnenen Gegenstands sind für sich genommen kein ersatzfähiger Schaden.

Absatz 2 nennt den praktisch wichtigsten Ausnahmefall und ist die Grundlage des Schmerzensgeldes: Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Nichtvermögensschadens eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. Die Aufzählung ist abschließend. Das Eigentum steht nicht darin: Wer sein Auto oder sein Haustier verliert, bekommt den Vermögensschaden ersetzt, aber kein Schmerzensgeld für den Kummer.

Das Wort "billig" bedeutet angemessen und verlangt eine Abwägung nach den Umständen: Art und Dauer der Verletzung, Schwere der Beeinträchtigung, Grad des Verschuldens, Folgen für die Lebensführung. Feste Beträge nennt das Gesetz nicht; die kursierenden Schmerzensgeldtabellen sind Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, keine gesetzlichen Sätze, und ein Vergleichsfall ersetzt die Bewertung des eigenen Falls nicht. Wichtig ist auch die Vorschaltung: § 253 setzt voraus, dass überhaupt Schadensersatz zu leisten ist – die Haftung folgt aus § 823, aus Gefährdungshaftung oder aus Vertrag. Für schwere Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat die Rechtsprechung daneben einen eigenständigen Anspruch auf Geldentschädigung entwickelt, der nicht auf § 253 Absatz 2 beruht.

Wann sie gilt

  • Nach einem Hundebiss oder einem Sturz sollen neben den Behandlungskosten auch Schmerzen ausgeglichen werden.
  • Nach einem Verkehrsunfall bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung.
  • Jemand wird rechtswidrig festgehalten oder eingesperrt.
  • Eine Behandlung führt zu einer Gesundheitsschädigung.
  • Nach der Beschädigung eines wertvollen Erinnerungsstücks wird Ausgleich für den Kummer verlangt.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Es gibt kein Schmerzensgeld für Sachschäden. Das Eigentum ist in Absatz 2 nicht genannt.
  • Ärger, Zeitaufwand und Aufregung über einen Streit sind kein ersatzfähiger Nichtvermögensschaden.
  • Der Paragraph nennt keine Beträge. Schmerzensgeldtabellen geben Entscheidungen wieder, nicht das Gesetz.
  • Er begründet keine Haftung; er setzt voraus, dass nach anderen Vorschriften Schadensersatz zu leisten ist.

Beispielfälle

Erfundene Sachverhalte, geschrieben um zu zeigen, wie der Wortlaut greift. Es sind keine echten Fälle, keine Urteile und keine Präjudizien, und sie sagen nichts über den Ausgang Ihres Falls.

Veranschaulichendes Beispiel

Beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz wird eine Radfahrerin gestreift und stürzt. Sie trägt eine Prellung und Schürfwunden davon und ist eine Woche krankgeschrieben; außerdem geht ihr Fahrradkorb zu Bruch. Die andere Seite bietet an, Arztkosten und Korb zu ersetzen, mehr nicht.

Wie der Wortlaut greift

Absatz 2 zählt die Rechtsgüter abschließend auf, für die es auch für den immateriellen Schaden Geld gibt: Körper, Gesundheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung. Eine Körperverletzung ist dabei, der zerbrochene Korb nicht. Der Fall hängt deshalb daran, was auf die Verletzung entfällt und was auf die Sache – für den Sachschaden gibt es Ersatz nach § 249, aber kein Schmerzensgeld.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Neben Arztkosten und Ersatz des Korbs wird ein einmaliger Betrag für die Verletzungsfolgen vereinbart, zahlbar innerhalb von vier Wochen; Spätfolgen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Veranschaulichendes Beispiel

Bei einem Umzug geht eine Vase zu Bruch, die seit drei Generationen in der Familie war. Die Eigentümerin verlangt neben dem Wert der Vase eine Entschädigung für den Verlust an Erinnerung.

Wie der Wortlaut greift

Der Affektionswert ist kein Vermögensschaden, und das Eigentum steht nicht in der Aufzählung des Absatzes 2. Es hängt hier also nicht daran, wie schwer der Verlust persönlich wiegt, sondern daran, dass die Beeinträchtigung eine Sache betrifft und keines der genannten Rechtsgüter. Ersetzt wird der Vermögenswert nach den §§ 249 ff., der ideelle Verlust nicht.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Die Umzugsseite ersetzt den in einer kurzen Schätzung ermittelten Zeitwert und übernimmt die Kosten eines Restaurierungsversuchs, falls die Eigentümerin ihn beauftragen möchte.

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Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 253 BGB wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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