§ 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Schadensersatz statt Leistung bei Unzumutbarkeit § 282

§ 282 BGB regelt den Schadensersatz statt der Leistung bei der Verletzung einer Schutzpflicht nach § 241 Abs. 2, wenn die Leistung unzumutbar ist.

Amtlicher Text § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Neben der Hauptleistungspflicht bestehen nach § 241 Abs. 2 Pflichten zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners. Verletzt der Schuldner eine solche Pflicht, berechtigt dies den Gläubiger nicht automatisch dazu, auf die Leistung zu verzichten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 282 regelt, dass ein Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 das Vorliegen der Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 erfordert und zusätzlich voraussetzt, dass dem Gläubiger die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.

Wann sie gilt

  • Ein Handwerker beleidigt den Auftraggeber während Arbeiten in dessen Wohnung derart massiv, dass dem Auftraggeber die Weiterführung der Arbeiten durch diesen Handwerker nicht mehr zuzumuten ist.
  • Ein Dienstleister stiehlt bei der Ausführung einer Dienstleistung Eigentum des Kunden aus dessen Geschäftsräumen.
  • Ein Auftragnehmer beschädigt bei der Ausführung von Arbeiten vorsätzlich Einrichtungsgegenstände des Kunden.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Der Schuldner erbringt die Hauptleistung nicht oder zu spät, ohne eine Pflicht nach § 241 Abs. 2 zu verletzen.
  • Die Erbringung der geschuldeten Leistung ist unmöglich geworden.
  • Der Gläubiger erleidet einen Begleitschaden, dem Gläubiger ist das Festhalten an der Leistung aber weiterhin zuzumuten.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB