Textform für Kündigung und Vollmacht § 312h
Ersetzt ein neuer Verbrauchervertrag einen alten, bedürfen die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht dafür nach dem BGB der Textform.
Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbraucher 1. die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses erklärt und der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Übermittlung der Kündigung an den bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers beauftragt oder 2. der Unternehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter zur Erklärung der Kündigung gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers bevollmächtigt, bedarf die Kündigung des Verbrauchers oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Schließt ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über eine fortlaufende Leistung ab, der einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Anbieter ersetzen soll, übernimmt häufig der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags.
Erklärt der Verbraucher dabei die Kündigung selbst und beauftragt den neuen Anbieter mit der Weiterleitung, oder bevollmächtigt er den neuen Anbieter direkt zur Kündigung, ist die Textform vorgeschrieben.
Die Textform verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger wie E-Mail oder Brief. Eine eigenhändige Unterschrift ist hierbei nicht erforderlich.
Wann sie gilt
- Der Wechsel des Stromanbieters, bei dem der neue Versorger den bisherigen Vertrag im Auftrag des Kunden kündigt.
- Das Abschließen eines neuen Handyvertrags mit Vereinbarung, dass der neue Mobilfunkanbieter die Kündigung beim alten Anbieter einreicht.
- Der Wechsel zu einem neuen Fitnessstudio, das die Altvertragskündigung beim vorherigen Studio übernimmt.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Kündigungen, die der Verbraucher eigenständig ohne Einbindung eines neuen Vertragspartners gegenüber seinem bisherigen Anbieter erklärt.
- Die gesetzlichen Kündigungsfristen oder das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
- Die technische Ausgestaltung einer Kündigungsschaltfläche auf einer Website.
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