§ 336 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Auslegung der Draufgabe – § 336 BGB

§ 336 BGB: Die Draufgabe ist ein Zeichen des Vertragsabschlusses und gilt im Zweifel nicht als Reugeld. Erläuterung der Bedeutung und Abgrenzung.

Amtlicher Text § 336 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland
  • (1) Wird bei der Eingehung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben, so gilt dies als Zeichen des Abschlusses des Vertrags.
  • (2) Die Draufgabe gilt im Zweifel nicht als Reugeld.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

Wenn bei Vertragsschluss eine Draufgabe (zum Beispiel ein Geldbetrag) gegeben wird, gilt diese nach § 336 BGB als Zeichen dafür, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Die Draufgabe ist damit ein Beweis für den Vertragsabschluss.

Im Zweifel ist die Draufgabe nicht als Reugeld zu verstehen, also nicht als Geld, das der Geber verliert, wenn er vom Vertrag zurücktritt. Die Vorschrift trifft eine Auslegungsregel; die Parteien können etwas anderes vereinbaren.

Die Draufgabe ist von einer Vertragsstrafe zu unterscheiden. Ihre Behandlung (Anrechnung oder Rückgabe) ist in den folgenden Paragrafen geregelt.

Wann sie gilt

  • Ein Käufer gibt beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Auto einen Geldbetrag als Draufgabe.
  • Ein Vermieter erhält bei Vertragsunterzeichnung eine Draufgabe vom Mieter.
  • Bei einem Werkvertrag wird eine Draufgabe als Anzahlung geleistet.
  • Ein Dienstnehmer gibt bei Abschluss eines Dienstvertrags eine Draufgabe.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Dass die Draufgabe automatisch verfällt, wenn der Geber vom Vertrag zurücktritt (das wäre ein Reugeld, das hier nicht vermutet wird).
  • Dass die Draufgabe immer auf den Kaufpreis angerechnet werden muss (dies regeln die folgenden Vorschriften).
  • Dass die Draufgabe eine Vertragsstrafe ist.
  • Dass die Draufgabe ohne weiteres zurückgefordert werden kann.

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