Wertersatz bei Widerruf von Verbraucherbauverträgen § 357e
Bei Verbraucherbauverträgen: Ist Rückgewähr unmöglich, Wertersatz. Berechnung nach vereinbarter Vergütung, bei Unverhältnismäßigkeit nach Marktwert.
Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Wenn ein Verbraucher einen Bauvertrag widerruft und die bereits erbrachte Leistung ihrer Natur nach nicht zurückgegeben werden kann – etwa weil ein Fundament gegossen oder eine Wand hochgezogen wurde –, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für das, was er bis zum Widerruf erhalten hat.
Der Wertersatz wird grundsätzlich nach der vereinbarten Vergütung berechnet. Das ist der Preis, den der Verbraucher für die Leistung eigentlich zahlen sollte. Ist diese Vergütung jedoch unverhältnismäßig hoch, also deutlich über dem marktüblichen Preis, dann wird der Wertersatz auf Basis des Marktwertes der tatsächlich erbrachten Leistung ermittelt.
Wann sie gilt
- Ein Bauunternehmer hat ein Fundament betoniert, der Verbraucher widerruft den Vertrag. Das Fundament ist fest verbaut und kann nicht zurückgegeben werden. Der Verbraucher muss Wertersatz zahlen.
- Der Verbraucher hat bereits gelieferte Baumaterialien verwenden lassen, etwa Dachziegel, die auf dem Dach befestigt sind. Nach Widerruf ist Rückgabe der Ziegel nicht möglich.
- Der Verbraucher widerruft nach Fertigstellung des Rohbaus. Die erbrachte Leistung (Rohbau) ist untrennbar mit dem Grundstück verbunden.
- Bei einem Verbraucherbauvertrag über eine Küche, die nach Maß eingebaut wurde, ist die Rückgabe der eingebauten Küche ausgeschlossen.
- Der Verbraucher hat Anzahlungen geleistet, die der Unternehmer für bereits erbrachte Teilleistungen verwendet hat. Diese Teilleistungen können nicht zurückgegeben werden.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Diese Vorschrift regelt nicht den Widerruf bei normalen Kaufverträgen – dafür gilt § 357 BGB.
- Sie gilt nicht für Dienstleistungen, die keine Bauleistungen sind, etwa einfache Handwerkerarbeiten, die nicht unter den Verbraucherbauvertrag fallen (siehe § 356e).
- Sie regelt nicht die Höhe eines Schadensersatzes wegen Mängeln oder Verzögerungen.
- Sie gilt nicht für den Widerruf von Finanzdienstleistungen (dafür § 357b).
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