§ 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Textform für Wohnungs- und Hausmaklerverträge § 656a

§ 656a BGB: Maklerverträge über Wohnungskauf oder Einfamilienhauskauf bedürfen der Textform. Ohne Textform ist der Vertrag unwirksam.

Amtlicher Text § 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Die Vorschrift verlangt für Maklerverträge, die den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus betreffen, die Textform. Textform bedeutet, dass die Vertragserklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, z. B. per E-Mail, Fax oder in einem Online-Formular. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.

Der Vertrag ist unwirksam, wenn diese Form nicht eingehalten wird. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Makler mit dem Verkäufer oder dem Käufer kontrahiert. Sie erfasst nur Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, nicht etwa über Mietwohnungen oder Gewerbeimmobilien.

Wann sie gilt

  • Ein Makler schickt einem Interessenten eine E-Mail mit dem Angebot, eine Wohnung nachzuweisen, und der Interessent antwortet per E-Mail mit der Annahme.
  • Ein Makler und ein Verkäufer vereinbaren mündlich, dass der Makler einen Käufer für ein Einfamilienhaus vermittelt; diese Vereinbarung ist ohne Textform unwirksam.
  • Ein Makler verwendet ein Online-Formular auf seiner Website, das der Kunde ausfüllt und absendet, um einen Maklervertrag über den Nachweis einer Eigentumswohnung zu schließen.
  • Ein Makler und ein Kunde tauschen Nachrichten über einen Messenger-Dienst aus, die den Vertragsinhalt enthalten und auf dem Gerät gespeichert werden.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Maklerverträge über die Vermietung von Wohnungen sind nicht von § 656a erfasst; sie unterliegen keiner speziellen Formvorschrift in diesem Abschnitt.
  • Maklerverträge über den Kauf von Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken fallen nicht unter § 656a, da die Vorschrift nur Wohnungen und Einfamilienhäuser betrifft.
  • Manche nehmen an, dass eine einfache E-Mail ohne digitale Signatur nicht ausreicht, doch die Textform verlangt keine Signatur, sondern nur die Möglichkeit der dauerhaften Wiedergabe.
  • Der Glaube, der Vertrag müsse notariell beurkundet werden, ist falsch; die Textform ist eine geringere Formvorschrift als die notarielle Beurkundung.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB