§ 639 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kein Haftungsausschluss bei Arglist oder Garantie § 639

§ 639 BGB verhindert, dass ein Unternehmer sich auf einen Haftungsausschluss für Mängel beruft, wenn er den Mangel arglistig verschwieg oder eine Garantie gab.

Amtlicher Text § 639 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — Deutschland

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

Der § 639 BGB betrifft den Haftungsausschluss bei Werkverträgen. Grundsätzlich können Unternehmer und Besteller vereinbaren, dass der Unternehmer nicht für Mängel haftet. Diese Vereinbarung ist jedoch unwirksam, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat, also wissentlich verheimlicht. Ebenso unwirksam ist der Haftungsausschluss, wenn der Unternehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. In beiden Fällen kann der Besteller seine Mängelrechte trotz des Ausschlusses geltend machen.

Wann sie gilt

  • Ein Bauunternehmer deckelt ein Riss im Fundament mit Putz ab und unterschreibt einen Vertrag mit Haftungsausschluss. Der Besteller entdeckt den Riss später.
  • Ein Klempner installiert eine Heizung und gibt eine schriftliche Garantie auf fünf Jahre, obwohl der Vertrag die Haftung ausschließt. Die Heizung fällt nach zwei Jahren aus.
  • Ein Maler streicht eine Wohnung und verwendet bewusst Farbe, die nicht haftet, ohne den Kunden zu informieren. Der Haftungsausschluss im Vertrag wird dadurch unwirksam.
  • Ein Automechaniker repariert ein Getriebe und garantiert die Arbeit für ein Jahr. Der Vertrag schließt Haftung aus. Der Reparaturfehler tritt auf.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Der Paragraph regelt nicht die Fälle, in denen der Unternehmer den Mangel nicht kannte und auch nicht fahrlässig handelte. Dort kann der Haftungsausschluss wirksam sein.
  • Er gilt nicht für offensichtliche Mängel, die der Besteller bei Abnahme hätte erkennen können. Das Arglistige Verschweigen setzt aktives Verheimlichen voraus.
  • Die Vorschrift erfasst keine Garantien, die ein Dritter (z.B. Hersteller) gibt, sondern nur die vom Unternehmer selbst übernommene Garantie.

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 639 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB