Rückforderungsrecht des Hinterlegers § 695
Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn eine Aufbewahrungszeit bestimmt war. Die Verjährung beginnt mit der Rückforderung.
Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung.
Textfassung in Kraft am .
Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).
Was die Vorschrift wirklich sagt
Dieser Paragraph gibt dem Hinterleger – also der Person, die eine Sache zur Aufbewahrung gegeben hat – das Recht, die Sache jederzeit zurückzuverlangen. Selbst wenn im Verwahrungsvertrag eine bestimmte Aufbewahrungsfrist vereinbart wurde, kann der Hinterleger vor Ablauf dieser Frist die Rückgabe fordern.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe beginnt erst mit der Rückforderung durch den Hinterleger. Solange der Hinterleger die Sache nicht zurückfordert, läuft keine Verjährungsfrist. Der Anspruch verjährt also nicht allein durch Zeitablauf seit der Hinterlegung.
Der Paragraph regelt nur das Rückforderungsrecht des Hinterlegers. Die Rechte des Verwahrers (z.B. ein Zurückbehaltungsrecht wegen Aufwendungen) sind in anderen Vorschriften wie § 696 und § 693 geregelt.
Wann sie gilt
- Sie geben Ihren Koffer bei einem Freund in Verwahrung und vereinbaren, ihn in zwei Wochen abzuholen. Nach einer Woche benötigen Sie den Koffer dringend – § 695 erlaubt Ihnen, ihn sofort zurückzuverlangen.
- Ein Mieter hinterlegt seine Möbel im Keller des Vermieters. Der Vertrag sieht eine einjährige Aufbewahrung vor. Der Mieter kann dennoch jederzeit die Rückgabe verlangen, auch wenn das Jahr noch nicht abgelaufen ist.
- Sie überlassen einem Nachbarn Ihr Gartengerät zur Aufbewahrung ohne zeitliche Absprache. Sie können es jederzeit zurückfordern.
- Ein Kunde hinterlegt Wertgegenstände im Bankschließfach (Verwahrungsvertrag). Auch wenn die Miete für ein Jahr bezahlt ist, kann der Kunde jederzeit die Herausgabe verlangen.
- Ein Verein hinterlegt seine Mitgliederliste bei einem Anwalt. Der Anwalt darf die Rückgabe nicht mit Berufung auf eine vereinbarte Frist verweigern.
Was dieser Paragraf nicht sagt
- Ein Hinterleger glaubt, er müsse die vereinbarte Aufbewahrungsfrist einhalten – § 695 erlaubt jedoch die jederzeitige Rückforderung.
- Manche meinen, die Verjährung des Rückgabeanspruchs beginne bereits mit der Hinterlegung – richtig ist: sie beginnt erst mit der Rückforderung.
- Jemand denkt, der Verwahrer könne die Rückgabe bis zur Zahlung seiner Vergütung verweigern – dies ist nicht in § 695, sondern in § 696 (Rücknahmeanspruch des Verwahrers) und § 699 (Fälligkeit der Vergütung) geregelt.
- Es wird fälschlich angenommen, das Rückforderungsrecht gelte nur bei unentgeltlicher Verwahrung – § 695 unterscheidet nicht nach Entgeltlichkeit.
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