Veranschaulichendes Beispiel
Nach dem Tod eines Elternteils finden die Kinder in der Wohnung mehrere Mahnungen und einen Kreditvertrag. Ob mehr Schulden als Vermögen da sind, weiß niemand. Drei Wochen sind seit der Beerdigung vergangen, und die Sichtung der Unterlagen dauert noch an.
Die Frist beträgt sechs Wochen, beginnt aber nicht mit dem Todestag, sondern nach Absatz 2 mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Der Fall hängt daran, wann diese Kenntnis eintrat – bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig mit der Nachricht vom Tod, bei einer Verfügung von Todes wegen frühestens mit deren Verkündung. Die Unsicherheit über die Höhe der Schulden verlängert die Frist nicht.
Die Geschwister vereinbaren, binnen zehn Tagen gemeinsam die Kontoauszüge und Verträge zu sichten und die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung anschließend geschlossen zu treffen; die Kosten einer Nachlassauskunft teilen sie sich.