§ 910 BGB

Wurzeln schneiden, Äste erst nach Frist: § 910 BGB

Eigentümer können eingedrungene Wurzeln abschneiden und behalten. Für Zweige gilt dies nach Fristablauf. Kein Recht ohne Beeinträchtigung der Benutzung.

Amtlicher Text § 910 BGB — Deutschland
  • (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
  • (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

Diese Vorschrift bei der amtlichen Quelle lesen →

Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 910 gibt ein echtes Selbsthilferecht – eines der wenigen im Nachbarrecht – und behandelt Wurzeln und Zweige dabei bewusst unterschiedlich. Wurzeln, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, darf der Eigentümer nach Absatz 1 Satz 1 ohne Weiteres abschneiden und behalten: keine Ankündigung, keine Frist. Bei herüberragenden Zweigen gilt dasselbe Recht nach Satz 2 nur, wenn dem Besitzer des Nachbargrundstücks zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde und innerhalb dieser Frist nichts geschieht. Wer die Äste ohne Fristsetzung absägt, handelt außerhalb des Paragraphen und haftet für den Schaden am Baum.

Absatz 2 enthält die Einschränkung, die die meisten Auseinandersetzungen entscheidet: Das Recht besteht nicht, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Es genügt also nicht, dass etwas über die Grenze ragt – es muss auch tatsächlich stören, etwa weil Pflaster angehoben wird, eine Leitung beschädigt ist, die Fläche verschattet wird oder man nicht mehr durchgehen kann. Wo der Überhang nur optisch missfällt, greift der Paragraph nicht.

Der Umfang des Rechts ist auf das begrenzt, was jenseits der Grenze wächst: geschnitten werden darf bis zur Grundstücksgrenze, nicht darüber hinaus, und das Nachbargrundstück darf zum Schneiden nicht ohne Weiteres betreten werden. Die Formulierung "abschneiden und behalten" bedeutet außerdem, dass das Schnittgut dem Schneidenden zufällt – es muss nicht zurückgegeben, darf aber auch nicht einfach auf das Nachbargrundstück geworfen werden. Ob und wann geschnitten werden darf, kann zusätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz, Baumschutzsatzungen der Gemeinde und das Nachbarrecht der Länder beschränkt sein; § 910 setzt sich über diese Vorschriften nicht hinweg.

Wann sie gilt

  • Wurzeln des Nachbarbaums heben Terrassenplatten, Pflaster oder eine Einfahrt an.
  • Äste einer Hecke oder eines Baums ragen so weit über den Zaun, dass der Weg nicht mehr frei ist.
  • Wurzeln dringen in eine Drainage, eine Abwasserleitung oder ein Fundament ein.
  • Herüberhängende Zweige beschatten ein Beet oder ein Gewächshaus dauerhaft.
  • Der Nachbar reagiert auf die Bitte, seinen Baum zurückzuschneiden, seit Monaten nicht.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Es erlaubt nicht das Fällen des Baums. § 910 gestattet nur den Rückschnitt bis zur Grenze; der Baum selbst bleibt Sache des Nachbarn.
  • Es setzt sich nicht über Naturschutz- und Baumschutzrecht hinweg. Schnittzeitfenster nach dem Bundesnaturschutzgesetz und kommunale Baumschutzsatzungen gelten weiter.
  • Es deckt nicht das Betreten des Nachbargrundstücks. Ein Hammerschlags- und Leiterrecht kann es geben, es steht aber im Nachbarrecht der Länder, nicht hier.
  • Es regelt nicht die Kosten. Wer die Laubentsorgung, die Reinigung der Dachrinne oder einen entstandenen Schaden ersetzt haben will, braucht §§ 823 ff. oder einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.

Beispielfälle

Erfundene Sachverhalte, geschrieben um zu zeigen, wie der Wortlaut greift. Es sind keine echten Fälle, keine Urteile und keine Präjudizien, und sie sagen nichts über den Ausgang Ihres Falls.

Veranschaulichendes Beispiel

Die Wurzeln einer Nachbarhecke haben über Jahre Terrassenplatten angehoben. Der Eigentümer der Terrasse hat den Nachbarn zweimal mündlich gebeten, etwas zu tun; passiert ist nichts. Nun will er die Wurzeln bis zur Grenze abtrennen.

Wie der Wortlaut greift

Absatz 1 erlaubt, eingedrungene Wurzeln abzuschneiden und zu behalten – für Wurzeln ohne Fristsetzung, für herüberragende Zweige erst nach erfolgloser Fristsetzung. Absatz 2 nimmt das Recht aber zurück, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Der Fall hängt genau daran: Die angehobenen Platten sind die Beeinträchtigung, die das Selbsthilferecht überhaupt eröffnet.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Ein Gartenbaubetrieb trennt die Wurzeln an der Grenze fachgerecht ab und setzt eine Wurzelsperre; die Kosten teilen sich beide, die Hecke bleibt stehen.

Veranschaulichendes Beispiel

Über einen Zaun ragen die Äste eines großen Ahorns weit in den Nachbargarten und beschatten ein Gemüsebeet. Der Nachbar hat schriftlich eine Frist zum Rückschnitt gesetzt, die abgelaufen ist. Der Baum steht in einer Gemeinde mit Baumschutzsatzung.

Wie der Wortlaut greift

Nach Absatz 1 Satz 2 dürfen herüberragende Zweige nach erfolgloser Fristsetzung abgeschnitten werden – aber nur bis zur Grundstücksgrenze, und das Fällen bleibt ausgeschlossen. Der Fall hängt daran, dass § 910 die öffentlich-rechtlichen Schranken unberührt lässt: Schnittzeitfenster nach dem Bundesnaturschutzgesetz und eine kommunale Baumschutzsatzung gelten weiter, unabhängig davon, ob eine Frist gesetzt wurde.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Der Rückschnitt erfolgt außerhalb der Vegetationszeit durch eine Fachfirma bis zur Grenze; der Baumeigentümer trägt die Kosten, der Nachbar gewährt für die Arbeiten Zugang zu seinem Grundstück.

Dasselbe Problem anderswo

Die übrigen Rechtsordnungen dieser Sammlung beantworten dasselbe Alltagsproblem mit eigenen Vorschriften.

Der Vergleich und diese Kurzfassungen sind auf Englisch.

The neighbour's tree hangs over my garden: what the law says in four countries

Den vollständigen Vergleich lesen →

Das ist die Rechtslage. Lösen wir dein Problem.

Schildern Sie, worum es geht. Ein neutraler Mediator hört Ihre Seite und die der Gegenseite an und führt Sie beide zu einer schriftlichen Einigung. In den erweiterten Einstellungen können Sie verlangen, dass die Entscheidung am deutschen BGB begründet wird.

Es geht um

Oder eröffnen Sie direkt eine Sitzung und laden Sie die andere Seite ein.

Wir übernehmen diesen Text aus der amtlichen Quelle und gleichen ihn bei jedem Seitenaufruf mit ihr ab, können jedoch weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Fehlerfreiheit gewährleisten und übernehmen keine Haftung für das Vertrauen darauf. Eine Änderung kann in Kraft treten, bevor die konsolidierte Fassung sie nachvollzieht. Die Fassung des amtlichen Herausgebers ist unten verlinkt; bei Abweichungen gilt diese.

Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 910 BGB wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

← Alle Paragraphen des BGB