§ 906 BGB

§ 906 BGB – Lärm, Geruch und Rauch vom Nachbargrundstück

§ 906 BGB: Gase, Gerüche, Rauch, Wärme, Geräusch und Erschütterungen vom Nachbargrundstück müssen geduldet werden, solange sie nur unwesentlich beeinträchtigen. Amtlicher Text.

Amtlicher Text § 906 BGB — Deutschland
  • (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
  • (2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
  • (3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.

Textfassung in Kraft am .

Quelle: Gesetze im Internet — Bundesministerium der Justiz / juris GmbH (gesetze-im-internet.de), wiedergegeben unter der Lizenz Open (Bundesrecht, no formally named licence).

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Was die Vorschrift wirklich sagt

§ 906 verbietet dem Nachbarn nicht, Lärm zu machen, zu heizen, zu kochen oder zu arbeiten. Er sagt das Gegenteil: Der Grundstückseigentümer kann Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch und Erschütterungen so lange nicht verbieten, wie sie seine Nutzung "nicht oder nur unwesentlich" beeinträchtigen. Die Grenze verläuft also nicht dort, wo etwas stört, sondern dort, wo die Beeinträchtigung wesentlich wird. Absatz 1 Satz 2 gibt dafür eine Orientierung: Werden die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte eingehalten und nach den dortigen Vorschriften ermittelt, liegt in der Regel nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vor. Das ist eine Regelvermutung, kein Automatismus.

Absatz 2 enthält die Regelung, die viele Streitigkeiten entscheidet. Selbst eine wesentliche Beeinträchtigung ist zu dulden, wenn sie durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks entsteht und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die für Benutzer dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Wer in dieser Lage dulden muss, geht aber nicht leer aus: Er kann einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung die ortsübliche Nutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. Der Streit verlagert sich damit häufig von der Frage "aufhören oder nicht" auf die Frage "dulden gegen Geld".

Absatz 3 ist die einzige starre Grenze im ganzen Paragraphen: Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig, ohne Abwägung. Wer Abluft, Abwasser oder Regenwasser gezielt über ein Rohr auf das Nachbargrundstück leitet, kann sich auf Ortsüblichkeit nicht berufen. Was § 906 nicht liefert, ist der Anspruch selbst: Er beschreibt nur, was geduldet werden muss. Wer Beseitigung oder Unterlassung durchsetzen will, stützt sich auf § 1004, für den § 906 dann die Duldungspflicht nach § 1004 Abs. 2 bestimmt. Ob eine Beeinträchtigung im Einzelfall wesentlich ist, hängt von Messungen, Zeiten, Häufigkeit und der Prägung der Gegend ab und ist eine Tatsachenfrage.

Wann sie gilt

  • Musik, Fernseher oder Waschmaschine aus der Nachbarwohnung sind bis spät in die Nacht deutlich zu hören.
  • Eine Wärmepumpe, ein Klimagerät oder ein Kühlaggregat an der Grenzwand brummt dauerhaft.
  • Die Dunstabzugshaube einer Gaststätte bläst Frittiergeruch in die darüberliegenden Wohnungen.
  • Rauch vom Kaminofen, Holzofen oder Grill des Nachbarn zieht regelmäßig in Wohnräume.
  • Erschütterungen von einer Maschine, einem Betrieb oder einer Baustelle nebenan lassen Gläser im Schrank klirren.

Was dieser Paragraf nicht sagt

  • Er legt keine Nachtruhe und keine Dezibelwerte fest. "Ab 22 Uhr ist Ruhe" steht nicht im BGB, sondern in Landes-Immissionsschutzgesetzen, kommunalen Verordnungen und der Hausordnung.
  • Die Einhaltung behördlicher Grenzwerte beendet den Streit nicht endgültig. Absatz 1 Satz 2 stellt nur eine Regelvermutung auf; sie kann im Einzelfall widerlegt werden.
  • Er gibt selbst keinen Anspruch auf Unterlassung. Der Abwehranspruch folgt aus § 1004 – § 906 sagt nur, wann die Duldungspflicht ihn ausschließt.
  • Er erfasst nur "unwägbare Stoffe" und ähnliche Einwirkungen. Der entzogene Ausblick, der Schattenwurf eines Gebäudes oder ein unschöner Anblick sind keine Einwirkungen im Sinne dieser Vorschrift.

Beispielfälle

Erfundene Sachverhalte, geschrieben um zu zeigen, wie der Wortlaut greift. Es sind keine echten Fälle, keine Urteile und keine Präjudizien, und sie sagen nichts über den Ausgang Ihres Falls.

Veranschaulichendes Beispiel

An der Grenzwand eines Reihenhauses steht die Außeneinheit einer Wärmepumpe. Sie schaltet nachts mehrfach an und brummt; im Schlafzimmer nebenan ist das deutlich hörbar. Der Betreiber verweist auf ein Datenblatt und die Genehmigung.

Wie der Wortlaut greift

Absatz 1 Satz 2 stellt eine Regelvermutung auf: Werden die in Verordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte nach den dortigen Vorschriften ermittelt und eingehalten, liegt in der Regel nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vor. Der Fall hängt daran, ob nach diesen Vorschriften gemessen wurde – am Immissionsort, zur Nachtzeit und mit den maßgeblichen Zuschlägen – und nicht daran, was im Datenblatt des Herstellers steht.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Der Betreiber lässt eine Nachtabsenkung programmieren und eine Schallschutzhaube montieren; ist der Wert danach an der Grenze eingehalten, gilt die Sache als erledigt, andernfalls wird die Einheit versetzt.

Veranschaulichendes Beispiel

Im Erdgeschoss eines Wohnhauses betreibt seit Jahren eine Gaststätte ihre Küche. Die Abluft wird über die Fassade geführt; in den Wohnungen darüber riecht es an Abenden nach Frittiertem.

Wie der Wortlaut greift

Absatz 2 verlagert den Streit: Auch eine wesentliche Beeinträchtigung ist zu dulden, wenn sie durch eine ortsübliche Benutzung herbeigeführt wird und durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern ist. Wer dulden muss, kann dann einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Der Fall hängt an der Zumutbarkeit: Gibt es eine bezahlbare Abhilfe – Dachführung, Filter –, wird nicht geduldet, sondern nachgerüstet.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Der Betrieb führt die Abluft über Dach und rüstet einen Aktivkohlefilter nach; die Bewohner sagen zu, für die Dauer der Umbauarbeiten keine weiteren Beschwerden zu erheben.

Veranschaulichendes Beispiel

Aus einem Kaminofen im Nachbarhaus zieht bei bestimmten Windlagen Rauch in den Garten und über eine offene Terrassentür in die Wohnung. Geheizt wird an kalten Abenden mit gelagertem Holz.

Wie der Wortlaut greift

Rauch ist in Absatz 1 ausdrücklich genannt, aber verboten ist er erst, wenn die Beeinträchtigung die Nutzung des Nachbargrundstücks mehr als unwesentlich stört. Der Fall hängt an Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt – ein paar Abende im Winter sind etwas anderes als tägliches Heizen über die ganze Saison. Daneben gelten die Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung für Feuerstätten, die § 906 nicht ersetzt.

Wie sich die Parteien geeinigt haben

Es wird nur an trockenem, abgelagertem Holz und nicht bei ablandigem Wind geheizt, höchstens an drei Abenden pro Woche; die Nachbarseite meldet sich künftig direkt statt über Dritte.

Dasselbe Problem anderswo

Die übrigen Rechtsordnungen dieser Sammlung beantworten dasselbe Alltagsproblem mit eigenen Vorschriften.

Der Vergleich und diese Kurzfassungen sind auf Englisch.

Noise from the neighbours: what the law says in seven countries

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Diese Seite gibt den zum angegebenen Stand geltenden Wortlaut des § 906 BGB wieder und erläutert ihn allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Falls, die die Antwort vollständig ändern können. Bei einem laufenden Streit, bei Verjährungs- und Ausschlussfristen und vor jedem gerichtlichen Schritt wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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