Untertitel 1Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
20 Vorschriften
- § 535 Vermieter muss Zustand erhalten: § 535 Abs. 1 Satz 2 Gemäß § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in geeignetem Zustand überlassen und erhalten sowie Lasten tragen. Der Mieter muss Miete zahlen.
- § 536 Abweichungen zum Nachteil unwirksam Mängel mindern die Miete. Bei energetischer Modernisierung gilt dies für drei Monate nicht. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind bei Wohnraum unwirksam.
- § 536a § 536a BGB – Schadensersatz und Selbstvornahme des Mieters bei Mängeln § 536a BGB: Der Mieter kann bei einem Mangel Schadensersatz verlangen und den Mangel unter zwei Voraussetzungen selbst beseitigen lassen. Amtlicher Text.
- § 536b Rechte aus §§ 536, 536a ausgeschlossen bei Kenntnis § 536b BGB: Mieter verliert Rechte aus §§ 536 und 536a bei Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss; Ausnahme bei arglistigem Verschweigen durch Vermieter.
- § 536c Mängelanzeigepflicht des Mieters Tritt ein Mangel auf, muss der Mieter diesen unverzüglich melden. Sonst haftet er für Folgeschäden und verliert Minderung sowie Kündigungsrechte.
- § 536d Kein Ausschluss von Mietrechten bei Arglist § 536d BGB: Ein vertraglicher Ausschluss von Mietrechten wegen eines Mangels ist unwirksam, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
- § 537 Mietzahlung bei persönlicher Verhinderung Gründe in der Person des Mieters befreien nicht von der Miete. Der Vermieter rechnet Ersparnisse an; bei Gebrauchsüberlassung an Dritte entfällt die Pflicht.
- § 538 Mieter haftet nicht für normale Abnutzung § 538 BGB besagt: Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten.
- § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht Mieter kann Aufwendungen auf Mietsache ersetzt verlangen (nach GoA) und Einrichtungen wegnehmen. Ausnahme: bereits nach §536a Abs. 2 ersetzte Aufwendungen.
- § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte und Haftung Ohne Erlaubnis des Vermieters ist keine Untervermietung erlaubt. Bei Verweigerung besteht ein Kündigungsrecht. Der Mieter haftet für Fehler des Dritten.
- § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch Vermieter kann bei fortgesetztem vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache nach Abmahnung auf Unterlassung klagen. Voraussetzung: Abmahnung und Fortsetzung.
- § 542 Wie und wann Mietverhältnisse gesetzlich enden Unbefristete Mietverträge enden durch ordentliche Kündigung. Befristete Verträge enden durch Zeitablauf, außerordentliche Kündigung oder Verlängerung.
- § 543 Fristlose Kündigung bei Mietverzug – § 543 Abs. 2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, etwa bei Mietverzug an zwei Terminen. Bei Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung erforderlich.
- § 544 Kündigung langer Mietverträge nach 30 Jahren Bei Mietverträgen für mehr als 30 Jahre können beide Parteien nach Ablauf von 30 Jahren das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist kündigen.
- § 545 Automatische Verlängerung des Mietvertrags Nutzt der Mieter die Wohnung nach Ende des Mietvertrags weiter, verlängert er sich unbefristet, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen wird.
- § 546 Mieter muss Mietsache nach Ende zurückgeben Die Rückgabepflicht des Mieters nach § 546 BGB: Mieter muss Mietsache nach Beendigung zurückgeben; Vermieter kann auch vom Untermieter zurückfordern.
- § 546a Entschädigung bei verspäteter Rückgabe Nach Mietende kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte oder ortsübliche Miete als Entschädigung verlangen, zuzüglich weiterer Schäden.
- § 547 Rückzahlung im Voraus gezahlter Miete Endet das Mietverhältnis, muss im Voraus gezahlte Miete erstattet und verzinst werden. Bei Wohnraum sind abweichende Regelungen unwirksam.
- § 548 Sechs Monate Verjährung Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters sechs Monaten nach Rückerhalt der Mietsache, Ansprüche des Mieters sechs Monaten nach Mietende.
- § 548a Miete digitaler Produkte: Sachmietregeln anwendbar § 548a BGB ordnet an, dass die Vorschriften über die Miete von Sachen entsprechend auf die Miete digitaler Produkte anzuwenden sind.